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IRZ 4, April 2008, Seite 195

Die Qualität von Zwischenberichten börsennotierter Unternehmen in Deutschland

Jürgen Ernstberger und Karin Pfauntsch

Empirische Untersuchungen zur Qualität von Zwischenberichten in Deutschland offenbarten oftmals Mängel in der Berichterstattungspraxis. Durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) wurde mit Wirkung zum die Zwischenberichterstattung in §§ 37w, 37x WpHG neu geregelt. Zudem hat das DRSC einen Entwurf zur Überarbeitung von DRS 6, den E-DRS 16 Zwischenberichterstattung, herausgegeben. Vor diesem Hintergrund analysiert der vorliegende Beitrag die Qualität der Zwischenberichterstattung bei börsennotierten Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX und TecDAX sowie deren Veränderung im Vergleich zum Vorjahr.

1.  Einleitung

Am trat das Transparenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) in Kraft, durch das die Vorgaben der Transparenz-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurden. Ziel der Transparenz-Richtlinie ist die Verbesserung der Markteffizienz und des Anlegerschutzes auf dem Europäischen Binnenmarkt. Wesentlicher Bestandteil des TUG war die Überarbeitung der Regelungen zur Zwischenberichterstattung. Es wurden sowohl die Pflicht zur Zwischenberichterstattung erweitert als auch die Anforderungen an den Berichtsinhalt verschärft. Zusätzlich wurde das Enforcement-Regime a...

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