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IRZ 6, November 2007, Seite 375

Der Bilanzeid

Neue Rechtsfigur im deutschen Kapitalmarktrecht

Christoph Hahn

Aufgrund des am in Kraft getretenen Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) müssen seit dem Geschäftsjahr 2007 erstmals der Jahres- sowie der Halbjahresfinanzbericht kapitalmarkorientierter Unternehmen einen Bilanzeid enthalten. Damit nimmt der Bilanzeid zukünftig, nach US-amerikanischem Vorbild, einen symbolträchtigen Platz im Rahmen der erwähnten Finanzberichte ein. Es verwundert deshalb nicht, dass die Einführung des Bilanzeids als Politikum ersten Ranges bezeichnet wird und sogar in der Tagespresse thematisiert wurde. Trotzdem sind die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen häufig wenig bekannt und zum Teil auch noch nicht abschließend geklärt. Insoweit soll der Beitrag dazu beitragen, Klarheit für die praktische Umsetzung der Neuregelung zu schaffen.

1.  Gesetzliche Neuregelung

1.1.  Grundlagen

Die Bilanzskandale der jüngeren Vergangenheit haben das Anlegervertrauen in die Glaubwürdigkeit der Kapitalmarktinformationen zum Teil nachhaltig beeinträchtigt. Da das Vertrauen der Anleger für das Funktionieren der Kapitalmärkte jedoch von zentraler Bedeutung ist, sah sich der Gesetzgeber dazu veranlasst, für vertrauensbildende Maßnahmen zu sorgen. Der sog. Bilanzeid st...

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