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IRZ 6, November 2007, Seite 357

Zwischengewinne bei Geschäften mit Tochterunternehmen mit Minderheitsgesellschaftern

Christoph Fröhlich

Für die Berücksichtigung der Zwischenergebniseliminierung bei der Berechnung des Minderheitenanteils am Ergebnis und am Eigenkapital bestehen unterschiedliche Lösungsvorschläge, die verschiedenen Rechnungslegungsnormen geben nur bedingt Auskunft über die vorgesehene Behandlung. Im folgenden Beitrag sollen die unterschiedlichen Varianten einander gegenübergestellt und eine neue Lösung vorgestellt werden.

1.  Einführung

Nach allen gängigen Rechnungslegungsnormen ist der Konzernabschluss nach der Einheitstheorie zu erstellen, das heißt, der Konzernabschluss ist so darzustellen, als ob die einbezogenen Unternehmen insgesamt ein rechtlich einheitliches Unternehmen wären. Für die Zwischenergebniseliminierung ergibt sich daraus, dass sowohl die Vermögensgegenstände als auch das Ergebnis jedenfalls um den vollen Zwischengewinn zu bereinigen sind.

Für die Aufteilung von Reinvermögen und Ergebnis auf Konzern- und Minderheitenanteile hilft die Einheitstheorie aber nicht weiter: Durch diese Aufteilung soll ja gezeigt werden, dass der Konzern eben nicht eine Einheit darstellt, sondern aus verschiedenen Einheiten besteht, an dem die beiden Anspruchsgruppen in jeweils unterschiedlichem Ausmaß beteil...

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