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IRZ 5, September 2007, Seite 331

IFRS 7: Kreditrisikoangaben im Bankabschluss

David Grünberger

Der nach IFRS 7 erforderliche Risikobericht enthält viele Daten, die Banken bereits für Aufsichtszwecke verwenden. Durch Basel II Säule 1 kommen zahlreiche Schnittstellen hinzu. Allerdings erfordern die Kreditrisikoangaben in IFRS 7 auch einige Anpassungen und Umgliederungen. Der Beitrag bespricht die Kreditrisikoangaben gemäß IFRS 7 auf Basis eines Datenhaushalts nach Basel II Säule 1.

1.  Schnittstellen IFRS 7 und Basel II Säule 1

Der nach IFRS 7 erforderliche Risikobericht muss Angaben zum Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiko enthalten. Kreditinstitute steuern diese Risiken bereits nach aufsichtsrechtlichen Regeln, insbesondere Basel II Säule 1 auf Basis der Richtlinie 2006/48/EG (kurz: CRD). Die Risikobegriffe in IFRS 7 und Basel II unterscheiden sich aber im jeweiligen Anwendungsbereich; Tabelle 1 vergleicht beide Systeme.

Die meisten Überschneidungen finden sich beim Kreditrisiko und werden daher nachfolgend erläutert. Zu den übrigen Fragestellungen zu IFRS 7 darf auf die Literatur verwiesen werden. Neben den Synergieeffekten aus der Nutzung von Schnittstellen besteht bei Kreditinstituten im IRB-Ansatz auch eine formalrechtliche Verknüpfung: Interne Ratings, Ausfalls- und Verlu...

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