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Erfordern die Dependenzen zwischen IFRS-Abschluss und Risikobericht eine Anpassung der Risikoberichterstattungsnormen?
Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom wurden kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, einerseits einen IFRS-Konzernabschluss und andererseits einen handelsrechtlichen Konzern-Lagebericht aufzustellen. Zum einen ist dabei sicherzustellen, dass es nicht auf Grund einer doppelten Berücksichtigung der selben Informationen in beiden Berichterstattungsinstrumenten zu einer Fehlinformation der Rechnungslegungsadressaten kommt. Zum anderen sollte die Berichterstattung konsistent und klar erfolgen.
Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob die Kombination eines IFRS-Konzernabschlusses mit einem HGB-Konzern-Lagebericht die obigen Anforderungen zum Zwecke einer zielführenden Informationsvermittlung erfüllen kann.
1. Problemstellung
Mit dem BilReG wurde für kapitalmarktorientierte Unternehmen der IFRS-Konzernabschluss verpflichtend eingeführt. Für andere Unternehmen besteht die Möglichkeit, die IFRS freiwillig für den Konzernabschluss anzuwenden. Dieser grundlegende Wechsel des Rechnungslegungssystems betrifft nur den Konzernabschluss, nicht jedoch die Berichterstattung im Konzern-Lagebericht. Diesbezüglich ist § 315 HGB die nach wie vor relevante Norm.
Somit haben U...