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Bilanzierung von Kreditderivaten nach IAS 39
Finanzwirtschaftlich betrachtet, sind Kreditderivate Instrumente des Kreditrisikotransfers. Für Bilanzierungszwecke nach den IFRS fehlt es ihnen jedoch an einer expliziten Regelung. Die Autoren konkretisieren deshalb, welche Vorschriften der IFRS heranzuziehen sind, und zeigen die sich ergebende Bilanzierung für Kreditderivate auf.
1. Einführung
Kreditderivate sind Finanztitel, welche den Handel eines Ausfall- bzw. Bonitätsrisikos ermöglichen. Im Gegensatz zu anderen Instrumenten des Kreditrisikotransfers, wie etwa Garantien, können Kreditderivate das Kreditrisiko an Dritte veräußern, ohne dass ihnen ein schuldrechtlicher Anspruch zugrunde liegt. Es ist sogar ein Leerverkauf von Kreditrisiken möglich. Aufgrund ihrer Eigenschaften werden Kreditderivate zunehmend zum aktiven Management von Kreditrisiken eingesetzt. Für die Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards sind Kreditderivate als Finanzinstrumente im Sinne des IAS 39 zu betrachten. Mangels expliziter Vorschriften erfolgt die Bilanzierung nach dem tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt der Kreditderivate (substance over form; IFRS F.35,51). Demgemäß tangieren Kreditderivate die Vorschriften des IAS 39 für Deriv...