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IRZ 4, April 2019, Seite 159

Bilanzierungsstandard: Gestaltungsmöglichkeiten für Leasinggeber

Ansätze zur praktischen Umsetzung der bilanziellen Konsequenzen

Dorian Fischbach und Janina Stein

In nach IFRS aufgestellten Abschlüssen werden für Geschäftsjahre ab 2019 Leasingverhältnisse nach IFRS 16 grundsätzlich in der Bilanz des Leasingnehmers abgebildet. Der Beitrag zeigt zunächst die wesentlichen neuen Kriterien von Leasingverhältnissen auf. Daraus leiten die Autoren Handlungsoptionen sowohl für Leasinggeber als auch Leasingnehmer ab, wie die bestehende Bilanzierungspflicht in der Praxis angewendet werden kann.

1. Einführung

Der Standard IFRS 16 fordert Bilanzierende mit der Umsetzung der Neuregelungen. Seit 2019 werden Leasingverhältnisse in IFRS-Abschlüssen nicht mehr wie zuvor nach IAS 17, sondern nach IFRS 16 abgebildet. Es ergeben sich weitreichende Veränderungen für die Bilanzierenden: IAS 17 erlaubte den Leasingnehmern bei sog. Operating-Leasingverhältnissen Leasing-Zahlungen als Aufwand zu erfassen. Dagegen sind künftig Leasingverhältnisse grundsätzlich im Abschluss der Leasingnehmer in Form von Nutzungsrechten an den Leasing-Gegenständen und jeweils dazugehörigen Leasingverbindlichkeiten abzubilden. Das führt zu Bilanzverlängerungen mit Auswirkungen auf analytische Kennzahlen. So errechnen sich regelmäßig geringere Eigenkapitalquoten als bei Anwendung der bisher...

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