Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital nach HGB und IFRS
Darstellung und Würdigung aktueller Entwicklungen unter besonderer Berücksichtigung des ED IAS 32 (2006)
Um international vergleichbare und anerkannte Abschlüsse offenzulegen und eine Harmonisierung von internem und externem Rechnungswesen herbeizuführen, sind auch mittelständische Unternehmen vermehrt an einer Umstellung auf IFRS interessiert. Allerdings ergeben sich aus der aktuellen Eigenkapitaldefinition des IAS 32 Financial Instruments: Presentation, welche bereits seit 2005 anzuwenden ist, insbesondere für Personenhandelsgesellschaften unerwünschte Bilanzierungseffekte, die eine Umstellung auf IFRS erschweren können.
Gemäß IAS 32 liegt Eigenkapital nur dann vor, wenn kein Rückzahlungsanspruch auf das investierte Kapital besteht. Bei Personenhandelsgesellschaften steht den Gesellschaftern jedoch ein gesetzliches Kündigungsrecht zu, was dazu führt, dass die entsprechenden Gesellschafteranteile im Fremdkapital zu erfassen sind. Ziel dieses Artikels ist es, einen zusammenfassenden Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand zur „Lösung” der Abgrenzungsproblematik für Personenhandelsgesellschaften zu geben und eine Einordnung des seitens des IASB am veröffentlichten Exposure Draft (ED) IAS 32 (2006) in die gegenwärtig in Deutschland geführte Diskussion vorzunehmen.