Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 4, April 2019, Seite 157

Die Bewertung eines Leasingverhältnisses bei Vorliegen nichtabzugsfähiger Vorsteuerbeträge

Ralf M. Ebeling und Sebastian Fröbel

Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung kommt es zu Praxisproblemen beim Umgang mit nichtabzugsfähigen Vorsteuerbeträgen im Rahmen der Anwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16. Der vorliegende Beitrag adressiert die Problemstellung, inwieweit nicht-ab-zugsfähige Vorsteuerbeträge bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit und/oder bei der Bewertung des dazugehörigen Nutzungsrechts beim Leasingnehmer zu berücksichtigen sind und mündet in eine Handlungsempfehlung, welche sich aus den Untersuchungsergebnissen ableitet.

1. Qualifikation einer nichtabzugsfähigen Vorsteuer als Leasingzahlung

Gemäß IFRS 16.A sind Leasingzahlungen als „Zahlungen, die ein Leasingnehmer an einen Leasinggeber leistet, um das Recht zu erhalten, einen zugrunde liegenden Vermögenswert über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu nutzen“, definiert. Unstrittig ist, dass es sich bei der nichtabzugsfähigen Vorsteuer um eine Zahlung des Leasingnehmers an den Leasinggeber handelt. Dem möglichen Einwand, die jeweilige Finanzbehörde sei Empfänger der Zahlung, kann entgegnet werden, dass der Leasinggeber der Zahlungspflichtige ist. Der Leasingnehmer ist aufgrund des fehlenden Vorsteuerabzugs lediglich zu eine...

Daten werden geladen...