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Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,
schafft sich die Wirtschaftsprüfung im Zuge der Digitalisierung selbst ab? Diese gezieltermaßen provokante Frage (IRZ 2018, 401) mag in seiner überspitzten Form in die Zukunft weisen. „Krypto“, „Bitcoin“ oder „Blockchain“ spielen eine zunehmend wichtiger werdende Rolle in der Wirtschaft. Zudem setzen sowohl Startup-Unternehmen als auch etablierte Unternehmen vermehrt sog. ICOs zur Wachstumsfinanzierung ein. Als innovative Finanzierungsmethode und in Anlehnung an den Begriff des IPO (Initial Public Offering) handelt es sich bei einem ICO (Initial Coin Offering) um eine neuartige Möglichkeit der Kapitalaufnahme, bei der sog. „Token“ bzw. Kryptowährungen gegen andere Kryptowährungen oder gesetzliche Zahlungsmittel ausgegeben werden. Dabei werden alle Transaktionen unveränderbar auf der Blockchain erfasst. Wenn also alle Transaktionen unveränderbar erfasst werden, für was braucht es dann noch eine Prüfung?
[i]ICOs – neue Fragen für Wirtschaftsprüfer
Nun gut, soweit ist die Technologie heute noch nicht fortgeschritten, können die IRZ-Autoren Mathias Hemmerle und Matthias Langer bestätigen. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind sie intensiv mit der steuerlichen und revisionsrechtlichen Betreuung von Blockchain-Unternehmen be...