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Dynamische Kettenverweisung von Landes- auf Bundesrecht
Entscheidung: (Zurückweisung eines Antrags der steiermärkischen Landesregierung auf Aufhebung des § 3 Abs 4 StKSAG wegen zu engen Anfechtungsumfangs).
Normen: § 3 Abs 4 StKSAG; § 8 Abs 3 ORF-Beitrags-Gesetz 2024.
Rechtssatz: Die Antragsteller begehren die Aufhebung des § 3 Abs 4 Steiermärkisches Kultur- und Sportförderungsabgabegesetz (StKSAG), da der verwiesene § 8 Abs 3 ORF-Beitrags-Gesetz 2024 wiederum auf insgesamt drei Bestimmungen des Kommunalsteuergesetzes 1993 verweise. Die von den Antragstellern behauptete Verfassungswidrigkeit der dynamischen Verweisung auf Bestimmungen des Kommunalsteuergesetzes 1993 würde durch die antragsgemäße Aufhebung des § 3 Abs 4 StKSAG, LGBl 2024/2, nicht beseitigt, da gemäß § 2 Abs 1 leg cit für die Entrichtung der Kultur- und Sportförderungsabgabe im betrieblichen Bereich weiterhin die verwiesenen Bestimmungen des Kommunalsteuergesetzes 1993 anzuwenden wären. Der Umfang der beantragten Anfechtung erweist sich sohin als zu eng gewählt (vgl VfSlg 19.178/2010; ; , SV 2/2015).