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SWK 10, 1. April 2025, Seite 564

Vergütung von Energieabgaben: Abgrenzung von Produktions- und Dienstleistungsbetrieben

Entscheidung: (Aufhebung eines abweisenden Erkenntnisses des BFG betreffend Energieabgabenvergütung).

Normen: §§ 2 und 4 Energieabgabenvergütungsgesetz.

Rechtssatz: In VfSlg 19.678/2012 hat der VfGH ausgesprochen, dass für die sachliche Rechtfertigung der in § 2 Abs 1 Energieabgabenvergütungsgesetz getroffenen Differenzierung zwischen Produktions- und Dienstleistungsbetrieben entscheidend ist, dass im Hinblick auf die grundsätzliche Wettbewerbssituation im Regelfall tatsächliche Unterschiede zwischen diesen Betrieben bestehen. Gestützt auf dieses Erkenntnis des VfGH geht der VwGH verfassungsrechtlich begründet davon aus, dass Herstellung iSd § 2 Abs 1 Energieabgabenvergütungsgesetz auch dann vorliegt, wenn eine Leistung als produktionsbezogener Verarbeitungsschritt gesehen werden kann, der noch Teil des Entstehungsprozesses eines später am Markt gehandelten Endprodukts ist (vgl ; , Ro 2020/15/0020, mwN).

Vor diesem Hintergrund hat es das BFG unterlassen, zu ermitteln und zu begründen, welche Gründe für die Annahme sprechen, dass durch die Bearbeitung der - nach der Feststellung des BFG „nicht mehr brauchbaren“ - Metallteile kein Produkt anderer Marktgängigkeit geschaffen worden sowie die Bearbeitung n...

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