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Außergewöhnliche Belastung: Nachweis der Notwendigkeit der regelmäßigen Heilbehandlungen durch ein medizinisches Attest
Entscheidung: (Aufhebung eines abweisenden Erkenntnisses des BFG betreffend außergewöhnliche Belastung).
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall leidet die Beschwerdeführerin seit längerer Zeit an einer fortdauernden körperlichen Beeinträchtigung, für die die medizinische Notwendigkeit einer regelmäßigen Behandlung zur Stabilisierung und Verbesserung der Mobilität im ärztlichen Gutachten vom festgestellt worden ist und für die sie auch fortlaufend Therapien in Anspruch genommen hat.
In einem solchen Fall verletzt das BFG den Gleichheitsgrundsatz, wenn es einem medizinischen Attest zur Notwendigkeit der regelmäßigen Behandlung aus dem Jahr 2021 die Eignung eines Nachweises deshalb abspricht, weil dieses nicht zu Beginn der vergleichbaren, weiteren - im Jahr 2020 durchgeführten - Behandlung eingeholt worden sei.