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Vorgänge im Ausland und ihre Auswirkung auf die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige
Die Sperrgründe des § 29 Abs 3 FinStrG
Die Rechtzeitigkeit einer Selbstanzeige ist ein Dauerbrenner nicht nur in der wissenschaftlichen Diskussion, sondern auch in der Praxis des Finanzstrafrechts. Die immer stärker werdende Internationalisierung sowie die de iure und de facto immer dichter und effizienter werdende internationale Zusammenarbeit der Steuer(straf)behörden (insbesondere innerhalb der EU) sorgen dafür, dass sich immer öfter die Frage stellt, ob eine Selbstanzeige im Inland nicht bereits aufgrund von Vorgängen im Ausland verspätet ist. Der vorliegende Beitrag untersucht typische Sachverhalte im Hinblick auf die in § 29 Abs 3 FinStrG normierten Sperrgründe Verfolgungshandlungen (lit a), Tatentdeckung (lit b), Prüfungshandlungen (lit c) und wiederholte Selbstanzeigen (lit d).
1. Ausgangssituation
Im Vergleich zu früheren Zeiten geht die Zahl jener Steuerpflichtiger, welche ihrem Erwerb vollständig ohne ausländische Anbindungen nachgehen, seit Jahrzehnten drastisch zurück. Auch im Bereich von KMU, ja, sogar im Bereich von EPU, sind internationale Sachverhalte im Zeitalter des Internets sowie des in den letzten Jahrzehnten vonstattengegangenen Abbaus von Zollschranken und Handelshemmnissen an der Tagesordnung - sowohl im Bereich de...