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WiEReG-Selbstanzeigen 2.0
Neue Entscheidung des BFG
Laut aktueller Statistik gab es in den Jahren 2023 und 2024 in etwa gleichbleibend viele Strafverfahren wegen WiEReG-Meldepflichtverletzungen. Die Höhe der Geldstrafen nahm allerdings zu. Im Jahr 2023 wurden 131 Strafverfügungen bzw Straferkenntnisse mit Geldstrafen von 738.800 Euro verhängt, im Jahr 2024 waren es 150 Strafverfügungen bzw Straferkenntnisse mit Geldstrafen von 1.192.900 Euro. Die Verschärfung der Strafpraxis wird damit begründet, dass die Meldepflichten nach dem WiEReG inzwischen bekannt sind bzw die betroffenen Unternehmer oftmals bereits mit früheren Zwangsstrafverfahren in Berührung gekommen sind. Bei Strafdrohungen von bis zu 200.000 Euro liegt der Wunsch nahe, ein Strafverfahren von vornherein zu vermeiden.
Mit Entscheidung vom , RV/7300035/2024, erkannte das BFG, dass eine Korrekturmeldung an die Registerbehörde für die strafbefreiende Wirkung von Selbstanzeigen iZm WiEReG-Meldepflichtverletzungen nicht erforderlich ist. Damit stellt sich das BFG gegen die bisherige Auffassung des BMF, wonach eine solche Nachmeldung gleichzeitig mit oder unverzüglich nach der Selbstanzeige erfolgen müsse.
1. Sachverhalt
Eine GmbH reichte beim Finanzamt Österreich eine Selbstanzeige wegen einer Mel...