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ISR 4, April 2025, Seite 134

Vorläufige Rückerstattung des EU-Energiekrisenbeitrags: Übergewinnsteuer verfassungswidrig?

Noah Zimmermann

EU-EnergieKBG § 1, § 3, § 4, § 7; VO (EU) 2022/1854; AEUV Art. 113, Art. 115, Art. 122, Art. 194; GG Art. 105, Art. 106, Art. 108

1. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der dem EU-Energiekrisenbeitrag zugrunde liegenden EU-Verordnung mit den Verträgen. Denn es ist ernstlich zweifelhaft, ob Art. 122 Abs. 1 AEUV eine taugliche Kompetenzgrundlage für die Verordnung darstellt.

2. In der Folge bestehen auch erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes mit dem Grundgesetz. Denn es ist im Falle der Primärrechtswidrigkeit der EU-Verordnung ernstlich zweifelhaft, ob sich aus der Finanzverfassung eine taugliche Kompetenzgrundlage ergibt. Dies gilt insbesondere für die Ermächtigung zur Erhebung von Ergänzungsabgaben i.S.v. Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG.

3. Die Aufhebung der Vollziehung bedarf jedenfalls deshalb keines besonderen Aussetzungsinteresses wegen Nichtanwendung eines Gesetzes, da die Aufhebung vorliegend auf ernstlichen Zweifeln an der Vereinbarkeit einer Norm mit Unionsrecht beruht.

FG Köln Urt. - 2 V 1597/24 - ECLI:DE:FGK:2024:1220.2V1597.24.2000

Das Problem: Das FG Köln hatte sich im gegenständlichen Verfahren des vorläufigen Recht...

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