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IRZ 1, Jänner 2019, Seite 35

Abbildung von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 – dargestellt am Beispiel der „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte“

Hanno Kirsch

Der in mehreren Phasen über fast ein Jahrzehnt entstandene IFRS 9 „Financial Instruments“ ist spätestens für die ab dem beginnenden Geschäftsjahre grundsätzlich vollumfänglich anzuwenden. Wesentliche Themen in Bezug auf die Abbildung finanzieller Vermögenswerte in den IFRS-Abschlüssen sind die Neuregelungen zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte, die Beschränkung der Umgliederungsmöglichkeiten zwischen den unterschiedlichen Kategorien finanzieller Vermögenswerte sowie das auf erwarteten Kreditverlusten basierende Wertminderungsmodell. Der vorliegende Beitrag zeigt anhand der Kategorie der „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte“ beispielhaft die mit der Anwendung des IFRS 9 verbundenen Bewertungsfragen auf und geht auch auf die hiermit nach IFRS 7 verbundenen Anhangangaben ein.

1. Einführung

Der vormalige IAS 39 war insbesondere aufgrund der 2007 beginnenden jüngsten großen Finanzmarkt- und – im weiteren Verlauf mit hierdurch ausgelösten – Staatsschuldenkrise heftiger Kritik ausgesetzt und wurde in mehreren Phasen durch den neuen IFRS 9 ersetzt. Das Projekt zum Ersatz des IAS 39 durch den IFRS 9 beinhaltete insbesondere die ...

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