zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 2, April 2022, Seite 98

Beschwer im Rückführungsverfahren

iFamZ 2022/70

Art 12 HKÜ

Das Erstgericht hatte am die Rückführung der Minderjährigen nach Australien angeordnet. Vor deren Vollzug zog die Mutter mit dem Kind nach Indien. Am beantragte der Vater den Vollzug, weil die Mutter sich derzeit bis in Wien aufhalte. Erst- und Rekursgericht wiesen den Antrag ab. (…)

[9] Der Revisionsrekurs ist nicht zulässig.

[10] Nach § 111c Abs 5 AußStrG hat das Gericht die Anordnung der Rückführung mit der Anordnung ihrer zwangsweisen Durchsetzung grundsätzlich zu verbinden. Dies schließt jedoch die spätere Stellung entsprechender konkreter Anträge durch die Parteien nicht aus. Derartige Anträge werden insb dann erforderlich sein, wenn – wie im vorliegenden Fall – seit der Rückführungsanordnung längere Zeit verstrichen ist oder die Vollziehung der Rückführung von tatsächlichen Umständen abhängt, die dem Gericht nicht bekannt sind, etwa weil es sich nur um einen kurzfristigen Aufenthaltsort im Inland handelt.

[11] Nach dem eigenen Vorbringen des Vaters hat die Minderjährige mit ihrer Mutter jedoch bereits am Österreich wieder verlassen. Damit fehlt dem Vater aber ein Rechtsschutzinteresse an der inhaltlichen Erledigung seines Rechtsmittels. Nach stRsp S. 99muss die B...

Daten werden geladen...