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IRZ 1, Jänner 2019, Seite 10

Behandlung negativer Unterschiedsbeträge aus einem Unternehmenserwerb

Julia Busch und Christian Zwirner

In der Konzernrechnungslegung entstehen aus dem Erwerb eines Tochterunternehmens im Rahmen der Kaufpreisallokation nach Aufrechnung der Anteile mit dem zu Zeitwerten bewerteten anteiligen Eigenkapital meist aktive Unterschiedsbeträge. Diese werden als Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill) im immateriellen Vermögen des Konzerns ausgewiesen. In vergleichsweise seltenen Fällen resultiert aus der Kapitalaufrechnung jedoch kein aktiver, sondern ein passiver Unterschiedsbetrag. Die Regelungen zu dessen Behandlung scheinen nach IFRS auf den ersten Blick deutlich weniger differenziert als die handelsrechtlichen, soweit die Grundsätze des DRS 23 in die Betrachtung einbezogen werden. Der folgende Beitrag veranschaulicht die abweichenden Vorgaben zum Umgang mit negativen Unterschiedsbeträgen und deren Auswirkungen an Beispielen und zeigt dabei Unterschiede und Gemeinsamkeiten auf.

1. Entstehungsursachen negativer Unterschiedsbeträge

In der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung ist für passive Unterschiedsbeträge der Ausweis in einer separaten Position zwischen dem Eigen- und dem Fremdkapital vorgesehen. Die gesetzliche Regelung des § 309 HGB zur Behandlung passiver Unterschiedsbeträge ist ...

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