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IRZ 1, Jänner 2020, Seite 43

Feststellungen aus der Durchsicht von IFRS- und Swiss-GAAP-FER-Jahres- und Halbjahresabschlüssen

Reto Zemp und Stefan Suter

Die Emittenten-Regulierung (Enforcement) im Bereich Rechnungslegung unterscheidet sich in der Schweiz aufgrund der Selbstregulierung von der Aufsichtsstruktur, die man in Deutschland und Österreich kennt. Trotz dieser rechtlichen und organisatorischen Besonderheiten unterscheidet sich die inhaltliche Enforcement-Tätigkeit nicht grundlegend. So überrascht es nicht, dass Fehlerfeststellungen in der Schweiz oftmals ähnliche Themenbereiche betreffen wie in den Nachbarländern.

1. Selbstregulierung und SIX Exchange Regulation AG

Das Prinzip der Selbstregulierung ist in Art. 27 ff. des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) festgehalten. Demnach hat ein Handelsplatz eine eigene Regulierungs- und Überwachungsorganisation zu gewährleisten, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt wird. Im Rahmen der Selbstregulierung haben die Handelsplätze eigene Regelungskompetenzen und damit verbunden die Pflicht zur Überwachung und Durchsetzung der erlassenen Regelungen.

Für die SIX Swiss Exchange AG (Schweizer Börse in Zürich) gewährleistet SIX Exchange Regulation AG (SER) die Regulierung und Überwachung der Teilnehmer und Emittenten. SER ist als rechtlich selbstständige und...

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