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Handelsrechtliche Verschmelzungen nach der Anschaffungskostenmethode – Interdependenzen mit dem IFRS-Konzernabschluss
Handelsrechtliche Verschmelzungen gelten aus der Perspektive der Einheitstheorie als unbeachtlich für den IFRS-Konzernabschluss. Wird die Verschmelzung unter Berücksichtigung der Anschaffungskostenmethode im HGB-Einzelabschluss abgebildet, können sich jedoch Interdependenzen zwischen den Annahmen und Wertansätzen im IFRS-Konzernabschluss einerseits sowie den Wertansätzen im Rahmen der Verschmelzung andererseits ergeben. Aufgrund dieser Interdependenzen, auf die in diesem Beitrag näher eingegangen wird, ist es von Bedeutung sicherzustellen, dass die Planungsannahmen, Berechnungsmethoden und Wertansätze in beiden Regelwerken vereinbar und konsistent sind. Besonders im Hinblick auf immaterielle Vermögenswerte einschließlich Goodwill sind kongruente Annahmen und eine stimmige Vorgehensweise erforderlich, nicht zuletzt deshalb, da die HGB-Bilanzierung keine eigenen umfassenden Bewertungsregelungen für immaterielle Vermögenswerte vorsieht.
1. Verschmelzungsarten
Eine Verschmelzung beinhaltet im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen eine Übertragung des Vermögens von einem oder mehreren übertragenden Rechtsträgern auf einen übernehmenden Rechtsträger. Letzterer kann dabei bereits bestehen ...