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VwGH 30.05.1989, 86/14/0062

VwGH 30.05.1989, 86/14/0062

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §19 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z5;
EStG 1972 §3 Z14a;
RS 1
Wenn der Abgabepflichtige über einen Teil des Arbeitslohnes nicht verfügen kann, weil dieser auf Grund einer Vereinbarung für eventuell zu entrichtende "ausländische" Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wird, gilt dieser Teilbetrag nicht als zugeflossen. Wird ein Betrag nur vorsorglich für den eventuell eintretenden Fall, daß eine "ausländische" Personensteuer einbehalten wird, nicht ausbezahlt, handelt es sich bei diesem Betrag um keine nichtabzugsfähigen Ausgaben iSd § 20 Abs 1 Z 5 EStG.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6404 F/1989
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140062.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-62726