VwGH 30.05.1989, 86/14/0062
VwGH 30.05.1989, 86/14/0062
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Wenn der Abgabepflichtige über einen Teil des Arbeitslohnes nicht verfügen kann, weil dieser auf Grund einer Vereinbarung für eventuell zu entrichtende "ausländische" Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wird, gilt dieser Teilbetrag nicht als zugeflossen. Wird ein Betrag nur vorsorglich für den eventuell eintretenden Fall, daß eine "ausländische" Personensteuer einbehalten wird, nicht ausbezahlt, handelt es sich bei diesem Betrag um keine nichtabzugsfähigen Ausgaben iSd § 20 Abs 1 Z 5 EStG. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6404 F/1989 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1986140062.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-62726