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iFamZ 4, Juli 2009, Seite 255

Legistik National

Das Budgetbegleitgesetz 2009 - die wichtigsten Änderungen im Zivilrecht

Ulrich Pesendorfer

Das Budgetbegleitgesetz 2009 (BBG 2009) ist grundsätzlich mit in Kraft getreten. Es enthält auch für den Bereich Justiz einige (mehr oder weniger weitreichende) Neuerungen, die großteils auch in bereits anhängigen Verfahren anzuwenden sind. Schwerpunkte bilden die Erhöhung der Gebühren, der Wertgrenzen und sonstiger Beträge sowie punktuelle Änderungen im materiellen Recht und im Verfahrensrecht. Für das Familienrecht sind insb folgende Änderungen von Interesse:

1. Sachwalterrecht - Lockerung der Höchstzahlen

In der Praxis hat sich nach Einführung der starren Beschränkung der Anzahl der Sachwalterschaften durch das SWRÄG 2006 gezeigt, dass Gerichte vor allem im städtischen Bereich große Schwierigkeiten haben, geeignete Personen als Sachwalter zu finden. Es wird nunmehr (wie im Entwurf des SWRÄG 2006 ursprünglich vorgesehen) nur noch - widerleglich - vermutet, dass eine nahestehende oder geeignete Person nicht mehr als fünf, ein Rechtsanwalt oder Notar nicht mehr als 25 Sachwalterschaften übernehmen kann. Auf diese Weise soll zwar auch weiterhin die gewerbsmäßige Übernahme von Sachwalterschaften (außer durch Vereine, Rechtsanwälte oder Notare) unterbunden werden. Eine Überschreitung d...

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