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IRZ 12, Dezember 2018, Seite 527

Ausweis von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS

Empirische Analyse der Konzernabschlüsse der im DAX 30, MDAX, SDAX und TecDAX gelisteten Unternehmen

Jochen Pilhofer, Sascha B. Herr und Arlette Thom

Die normativen Vorgaben zum Ausweis von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (F&E-Aufwendungen) sind im IFRS-Normensystem nur rudimentär ausgestaltet. Die Zuordnung von F&E-Aufwendungen auf unterschiedliche Posten kann die unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit einschränken und ist nicht nur GKV-Anwendern vorbehalten, sondern auch bei UKV-Anwendern möglich. Dies v.a. mit Blick auf den unterschiedlichen Charakter von Abschreibungen (und Wertminderungen) auf aktivierte Entwicklungskosten auf der einen Seite sowie von mit nicht aktivierten Entwicklungskosten in Zusammenhang stehenden F&E-Aufwendungen auf der anderen Seite. Vor diesem Hintergrund analysiert der vorliegende Beitrag die Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2017 der im DAX 30, MDAX, SDAX und TecDAX gelisteten Unternehmen in Bezug auf den Ausweis von F&E-Aufwendungen in der IFRS-Erfolgsrechnung. Basierend auf der vorliegenden empirischen Analyse sollen Rückschlüsse zur Auslegung der normativ bestehenden Regelungslücken gezogen werden.

1. Eingeschränkte unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit beim Ausweis von F&E-Aufwendungen in der IFRS-Erfolgsrechnung („diversity in practice“)

Die Bedeutung von Forschung und Entw...

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