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iFamZ 4, Juli 2009, Seite 205

„Zahlen gewünscht?“

Zur Reichweite der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger bei Erfüllungshandlungen

Martin Schauer

Im folgenden Beitrag wird untersucht, inwieweit der nächste Angehörige als gesetzlicher Vertreter Verbindlichkeiten der vertretenen Person wirksam erfüllen kann. Die dabei entstehenden Fragen sind von erheblicher Bedeutung für den Rechtsalltag. Kann der nächste Angehörige zB den Mietzins für die Wohnung oder die Prämien für die Lebensversicherung begleichen und insoweit über das Konto der vertretenen Person verfügen?

I. Grundlagen

Die gesetzliche Vertretung durch die nächsten Angehörigen ist - gemeinsam mit der Vorsorgevollmacht - ein Rechtsinstitut, durch das der Gesetzgeber des SWRÄG 2006 die Zunahme der Sachwalterschaften eindämmen wollte. Eine jüngst veröffentlichte Untersuchung zeigt, dass die gesetzliche Angehörigenvertretung zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Rechtslage zwar nicht gänzlich ohne Bedeutung ist, aber die Fallzahlen verhältnismäßig gering sind. Dies kann drei Gründe haben: erstens die möglicherweise zu geringe Bekanntheit des Rechtsinstituts unter den Betroffenen und ihren Angehörigen, was sich freilich durch öffentliche Informationen und nicht zuletzt durch die Clearingfunktion der Sachwaltervereine (§ 4 VSBPG) im Laufe der Zeit ändern sollte. Zweitens k...

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