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VwGH 05.03.1986, 85/13/0085

VwGH 05.03.1986, 85/13/0085

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §19;
RS 1
Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zu § 19 EStG 1972, Tz 3, Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, 2. Auflage, Seite 440 ff; E , 1573/68) ist davon auszugehen, daß ein Betrag dem Abgabepflichtigen auch dann zugeflossen ist, wenn er ihm bloß gutgeschrieben wurde, vorausgesetzt, daß er darüber rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130085.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-61939

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