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IDW RS HFA 50 – zweites Modul zu IFRS 3
Über die Prüfungstätigkeit hinaus beschäftigt sich das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) als Vertretung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer in Deutschland im Rahmen seiner Facharbeit auch mit Auslegungsfragen und notwendigen Konkretisierungen zur handelsrechtlichen Rechnungslegung sowie den IFRS. In den Rechnungslegungsstandards des IDW (IDW RS) wird die jeweilige Auffassung des IDW zu der entsprechenden Thematik dargelegt. In diesem Zusammenhang hat das IDW den Modulstandard IDW RS HFA 50 geschaffen, um zu Einzelfragen der IFRS-Interpretation Stellung nehmen zu können. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das in diesem Rahmen inzwischen verabschiedete und veröffentlichte Modul M2 zu IFRS 3 und veranschaulicht seine Anwendung anhand von Beispielen.
1. IDW RS HFA 50 als Modulstandard zu Auslegungsfragen der internationalen Rechnungslegung
Als Modulstandard dient IDW RS HFA 50 der Interpretation von IFRS-Auslegungsfragen. Um ein vergleichsweise flexibles und kurzfristiges Aufgreifen einzelner – im Einzelfall auch sehr spezifischer – Fragestellungen zu ermöglichen und diese kurz und prägnant zu adressieren, ist dieser Standard bewusst modular aufgebaut. Alle Ausführ...