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iFamZ 3, Mai 2009, Seite 162

Leistungspflicht der Krankenversicherung bei Alkoholintoxikation?

iFamZ 2009/120

§§ 133 ff und 144 ff ASVG

10 ObS 99/08v

Zu erbringende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind ua die Krankenbehandlung (§§ 133 bis 137 ASVG) und die Anstaltspflege (§§ 144 bis 150 ASVG). Im Fall der Krankheit handelt es sich um einen regelwidrigen Körper- und Geisteszustand, der die Krankenbehandlung notwendig macht. Die Anstaltspflege umfasst die durch die Art der Krankheit erforderte, durch die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung bedingte „einheitliche und unteilbare“ Gesamtleistung der stationären Pflege in einer Krankenanstalt.

Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein, darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Auf die Ursache der Krankheit kommt es nicht an ( 10 ObS 12/06x), und die Notwendigkeit der Krankenbehandlung ist stets losgelöst vom Erfolg bzw Nichterfolg der tatsächlichen Krankenbehandlung ex ante zu beurteilen (RIS-Justiz RS0117777 [T1 und T 2] = ). Es ist auch allgemein anerkannt, dass die Krankenkassen die Kosten der Untersuchung zur Beseitigung eines Krankheitsverdachts zu tragen haben, auch wenn sich herausstellen sollte, dass eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sin...

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