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Keine Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots zugunsten der Stiefmutter
iFamZ 2009/107
Sachverhalt: IZm der Schenkung einer Liegenschaft durch den Vater an den Sohn wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der Ehegattin des Vaters und Stiefmutter des Sohnes vereinbart. Ungeachtet von (in den vorgelegten Urkunden enthaltenen) Hinweisen auf den zwischenzeitlichen Tod des Vaters bewilligte das Erstgericht die Eintragung des Verbots. Mit seinem Rekurs legte der Sohn eine Sterbeurkunde vor, worauf das Rekursgericht den Einverleibungsantrag der Verbotsberechtigten abwies: Infolge Ablebens des leiblichen Vaters des Liegenschaftseigentümers und Verbotsbelasteten am habe zwischen diesem und der Antragstellerin bei Einbringung des Grundbuchsgesuchs am keine Angehörigeneigenschaft iSd § 364c ABGB mehr bestanden.
Rechtliche Beurteilung: Auch der OGH lehnte die Einverleibung des Verbots ab. Grundsätzlich gehört auch die Stiefmutter zu dem (durch Analogie erweiterten) Kreis der Angehörigen nach § 364c zweiter Satz ABGB. Es besteht kein Anlass, den erst durch Analogie um die Stiefeltern/-kinder erweiterten Kreis der Angehörigen iSd § 364c zweiter Satz ABGB auch noch dahin auszudehnen, dass dieses Angehörigenverhältnis über das Ende der das Verhältnis vermitt...