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Kumulative Anwendung der Personalstatute aller an einer Adoption Beteiligten
iFamZ 2009/104
26 Abs 1 IPRG idF FamErbRÄG 2004, § 180a ABGB
Die Personalstatute aller an der Adoption beteiligten Personen kommen kumulativ zur Anwendung. Daher ist eine Erwachsenenadoption in Österreich nicht mehr möglich, wenn das anzuwendende fremde Recht eine solche nicht oder nur unter restriktiven Bedingungen vorsieht.
Anmerkung
Diese Entscheidung betrifft die Adoption eines volljährigen serbischen Wahlkindes durch österreichische Adoptiveltern; für Bosnien-Herzegowina: ; für Kroatien: , iFamZ 2007/65, 136; für China: , SZ 2005/11; für die Philippinen: , iFamZ 2006/48,
116. Nach philippinischem Recht könnten ehemalige philippinische Staatsangehörige einen Blutsverwandten nur unter der Voraussetzung adoptieren, dass dieser seit seiner Minderjährigkeit als eigenes Kind angesehen und behandelt worden ist (so schon ).
Christa Zemanek