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iFamZ 3, Mai 2009, Seite 144

Unterhaltsvorschüsse und Wanderarbeitnehmer-VO: Beide Elternteile können Vorschussanspruch vermitteln

iFamZ 2009/102

Matthias Neumayr

§ 2 Abs 1 UVG, VO (EWG) 1408/71

Sachverhalt: Kind, Mutter und Vater sind deutsche Staatsangehörige. Zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt erster Instanz lebte die Minderjährige bei ihrer Mutter in Österreich, wo die Mutter als Arbeitnehmerin beschäftigt und daher auch sozialversichert war. Der Vater lebt in Deutschland und bezieht dort Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II.

Das Erstgericht bewilligte dem Kind Titelvorschüsse für die Zeit von bis ; das Rekursgericht wies den Vorschussantrag ab. Da der – nach den Kollisionsregeln der VO (EWG) 1408/71 allein maßgebliche – geldunterhaltspflichtige Vater als Bezieher von Leistungen nach dem deutschen SGB II ausschließlich in das System sozialer Sicherheit in Deutschland eingebunden sei, habe das Kind keinen Anspruch auf Gewährung österreichischer Unterhaltsvorschüsse.

Rechtliche Beurteilung: Der OGH stellte den antragsstattgebenden Beschluss des Erstgerichts wieder her. Für die Anspruchsberechtigung nach der Wanderarbeitnehmer-VO 1408/71 ist neben der Familienangehörigeneigenschaft in erster Linie entscheidend, ob ein Elternteil des anspruchsberechtigten Kindes in eine – in Bezug auf Familienleistunge...

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