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Anspannung auf Erträge aus geerbtem Vermögen
iFamZ 2009/99
Sachverhalt: Der Vater wäre aufgrund seines Alters und der angespannten Arbeitsmarktsituation im Zeitraum seit dem Jahr 2002 nicht in der Lage gewesen, in Österreich oder Deutschland eine Arbeitsstelle zu finden. Er ist Alleinerbe seiner am verstorbenen Schwester und hat aus dem Nachlass beträchtliche Vermögenswerte (insb Bankguthaben, ein Unternehmen sowie Liegenschaften) erhalten.
Rechtliche Beurteilung: In die Unterhaltsbemessungsgrundlage sind auch die Erträgnisse des Vermögens des Unterhaltsverpflichteten – mag dieses auch im Erbweg erworben worden sein – einzurechnen (vgl mwN). Auch der Anspannungsgrundsatz ist nicht auf das Einkommen des Unterhaltspflichtigen beschränkt, sondern gilt auch für die unterhaltsrechtliche Nutzbarmachung des Vermögens insb durch die Erzielung von Vermögenserträgen. Der Unterhaltspflichtige ist daher auf die zumutbarerweise erzielbaren Vermögenserträgnisse anzuspannen. Kapital ist somit unter Abwägung von Ertrag und Risiko möglichst erfolgversprechend anzulegen. Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, auch zumutbarerweise erzielbare Zinserträge seien in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubez...