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iFamZ 3, Mai 2009, Seite 133

Eheschließung nach religiösem Ritus ist nicht mit Zivilehe gleichzuhalten

iFamZ 2009/96

Art 8 EMRK

EGMR , Appl Nr 3976/05, Serife Yigit gegen Türkei

Die Antragstellerin ist eine 1954 geborene türkische Staatsbürgerin. 1976 heiratete sie Ömer Koc (Ö.K.) in einer religiösen Zeremonie (imam nikah). Ö.K. starb im Jahr 2002. Das jüngste ihrer gemeinsamen sechs Kinder, Emine, wurde 1990 geboren. Im Jahr 2003 begehrte die Antragstellerin die Anerkennung ihrer Ehe mit Ö.K. sowie die Eintragung von Emine als seine Tochter in das Zivilstandsregister (civil register). Während die Behörde dem zweiten Begehren stattgab, lehnte sie die Eintragung der Ehe ab. Weiters begehrte die Antragstellerin (auch im Namen von Emine) von der Pensionskasse (retirement pension fund) die Übertragung der Alterspension von Ö.K. sowie seine Versicherungsleistungen (health insurance benefits). Diese Leistungen wurden für Emine bestätigt, der Antragstellerin selbst aber verweigert, da ihre Ehe mit Ö.K. rechtlich nicht anerkannt sei. Die Berufung gegen diese Entscheidung war erfolglos. Der EGMR stellte im Stimmenverhältnis 4:3 fest, dass die Verweigerung der Übertragung der Pensionsleistungen an die Antragstellerin keine Verletzung von Art 8 EMRK darstellt:

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Die Frage nach dem Bestehen eines Familienlebens knüpft an die faktisc...

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