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iFamZ 2, März 2009, Seite 108

Kein Naturalunterhaltsanspruch des Kindes auf Weiterbenützung einer bestimmten Wohnung

iFamZ 2009/85

§§ 97, 140 Abs 2 ABGB

Nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft kann der Lebensgefährte, der Eigentümer eines Hauses (oder Mieter einer Wohnung) ist, die Räumung verlangen und ist zur Räumungsklage berechtigt. Die österreichische Rechtsordnung kennt keine Bestimmung, die einem Minderjährigen ein Wohnrecht im Sinn eines Anspruchs auf Benutzung einer bestimmten Wohnung gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten einräumt. Es kann lediglich ein Anspruch im Rahmen des Naturalanspruchs bestehen. Hat sich ein Lebensgefährte von seiner Partnerin getrennt, bedarf das Kind zwar der Betreuung im Haushalt der Mutter, das bedeutet aber nicht, dass ein – nicht aus § 97 ABGB abgeleiteter – Anspruch des Kindes auf Weiterbenützung der bisher gemeinsam von Kind und Mutter prekaristisch genützten Wohnung des Vaters besteht.

Weder im Gesetz noch in der unterhaltsrechtlichen Rsp des OGH lässt sich eine Grundlage für einen Naturalunterhaltsanspruch von Kindern auf eine bestimmte Wohnung gegenüber dem nicht bzw dem nicht mehr im gemeinsamen Haushalt wohnenden unterhaltspflichtigen Elternteil finden. Auch Deixler-Hübner verweist in ihrer Glosse (zu = WoBl 2004/10) zutre...

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