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iFamZ 2, März 2009, Seite 103

Zurückweisung der Revision wegen Einzelfallbezogenheit bei Schadenersatzforderungen für eine krankheitswertige Störung des Wohlbefindens, allerdings ohne medizinisch messbare Schmerzempfindungen

iFamZ 2009/77

§ 502 ZPO

1. Sachverhalt

Der 1989 geborene Kläger leidet an einer Erkrankung der Schilddrüse (chronische Immunthyreoiditis Hashimoto), deren Verlauf durch Medikamente nicht beeinflusst werden kann. Behandelbar sind lediglich die Symptome, die im Fall des Klägers ab Februar 2002 auftraten und sich in blasser, trockener und schuppiger Haut, Lidödemen, schütterem und sprödem Kopfhaar, fehlender Scham- und Achselbehaarung, Müdigkeit, Kälteempfinden, Konzentrationsschwierigkeiten und einem Stillstand des Längenwachstums äußerten. Während dieser Zeit war der Kläger der Kleinste in seiner Klasse und deshalb sowie wegen seiner schütteren Haare dem Spott seiner Klassenkollegen ausgesetzt. Alle diese Beeinträchtigungen des Klägers erreichten aber nicht den Grad körperlicher oder psychischer Schmerzen.

Bei einem Kontrolltermin im Krankenhaus der beklagten Partei im Mai 2003 wurden die Krankheitssymptome zwar festgestellt, aber nicht zum Anlass genommen, die erforderlichen Untersuchungen einzuleiten. Erst im November 2003 wurden diese Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse die Diagnose der erwähnten Autoimmunerkrankung ermöglichten. Die Behandlung der Krankheitssymptome...

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