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Grundbuch, Bedenken gegen Verfügungsfähigkeit
iFamZ 2009/73
Bedenken iSv § 94 Abs 1 Z 2 GBG können sich aus dem Inhalt von Pflegschaftsakten bzw durch die Bestellung eines Sachwalters ergeben. Konkret können sich Bedenken durch die fehlende Vertretung durch den Sachwalter ergeben, wenn die Antragstellung in seinem Wirkungsbereich liegt. Ebenso können Bedenken vorliegen, wenn die einzutragende rechtsgeschäftliche Erklärung des Betroffenen innerhalb eines Jahres vor dem Zeitpunkt der Sachwalterbestellung abgegeben wurde.
Das Bezirksgericht Leibnitz hat mit Beschluss vom , 13 P 35/07t-12, für die Erstantragstellerin einen Sachwalter bestellt (ua) zur Vertretung der Betroffenen vor Gerichten. Nach der Aktenlage war die Erstantragstellerin bei Einbringung des Grundbuchsgesuchs nicht durch ihren Sachwalter vertreten und auch der einschreitende Notar nicht von diesem bevollmächtigt. Daraus folgen Bedenken iSd § 94 Abs 1 Z 2 GBG sowie die – vom Rekursgericht somit zu Recht bejahte – Rekurslegitimation der Erstantragstellerin trotz „antragsgemäßer Bewilligung“ des Grundbuchsgesuchs durch das Erstgericht ( = NZ 2007/690, 313 [Hoyer, 318] = immolex 2007/111, 211).
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Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass sich Bedenken gegen di...