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iFamZ 2, März 2009, Seite 85

Anspruch eines ungarischen Kindes auf österreichischen Unterhaltsvorschuss

iFamZ 2009/60

§ 2 Abs 1 UVG, VO (EG) 1408/71

Kind und Mutter sind ungarische Staatsangehörige. Sie leben und lebten stets im gemeinsamen Haushalt in Ungarn. Der außereheliche Vater ist österreichischer Staatsbürger und war immer in Österreich aufhältig und beschäftigt.

Das Erstgericht gewährte dem Kind Titelvorschüsse. Die Rechtsmittel des Bundes blieben erfolglos.

Der OGH bezog sich auf die EuGH-Judikatur, wonach die VO (EG) 1408/71 nicht nur für „Wanderarbeitnehmer“ S. 86im strengen Sinn des Wortes gilt, sondern für alle Arbeitnehmer, die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit internationaler Anknüpfung befinden (zB Rs C-95-98/99 und C-180/99, Khalil ua, Slg 2001, I-07413, Rz 68 mwN). Der erforderliche grenzüberschreitende Bezug setzt voraus, dass Personen, Sachverhalte oder Begehren eine rechtliche Beziehung zu einem anderen Mitgliedstaat aufweisen. Diese Umstände können in der Staatsangehörigkeit, dem Wohn- oder Beschäftigungsort, dem Ort eines die Leistungspflicht auslösenden Ereignisses, vormaliger Arbeitstätigkeit unter dem Recht eines anderen Mitgliedstaats oder ähnlichen Merkmalen gesehen werden. Nach dem EuGH-Urteil in der Rs C-255/99, Humer, Slg ...

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