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iFamZ 2, März 2009, Seite 84

Einfluss des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld auf die Unterhaltspflicht: Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH

iFamZ 2009/59

§§ 42, 43 KBGG

1. Dem Gesetzeswortlaut des § 42 KBGG („Das Kinderbetreuungsgeld und der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld gelten weder als eigenes Einkommen des Kindes noch des beziehenden Elternteils und mindern nicht deren Unterhaltsansprüche.“) ist nicht zu entnehmen, dass die Bestimmung nur auf Unterhaltsansprüche, nicht jedoch auf Unterhaltsverpflichtungen des beziehenden Elternteils anzuwenden sei.

Die Bestimmung sagt vielmehr aus, dass sie auch für Unterhaltspflichten des Kinderbetreuungsgeld beziehenden Elternteils gilt.

2. Ist ein bestimmtes Einkommen unpfändbar, ist die Schaffung eines Unterhaltsexekutionstitels „nicht zielführend“.

3. Aus der unter 1. angeführten klaren gesetzlichen Anordnung folgt, dass die Kinder (hier: Zwillinge), deretwegen die Mutter Kinderbetreuungsgeld bezieht, gegenüber ihren geldunterhaltsberechtigten Kindern bevorzugt werden, was zu einer sachlich nicht gerechtfertigten und daher verfassungsrechtlich bedenklichen Ungleichbehandlung mehrerer Kinder desselben Elternteils führt.

4. Nicht nur § 42 KBGG ist verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch der mit § 42 eine normative Einheit bildende § 43 Abs 1 KBGG, der die Unpfändbarkeit von Kinderbetreuungsgeld ...

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