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iFamZ 2, März 2009, Seite 68

Rechte nicht geschäftsfähiger Elternteile in Adoptionsverfahren

iFamZ 2009/54

Art 8 EMRK, §§ 176, 178, 179a, 181 ABGB

EGMR , Appl Nr 11223/04, X gegen Kroatien

Das Kind der kroatischen Beschwerdeführerin befand sich seit dem Jahr 2000 in Obhut der Mutter der Beschwerdeführerin, weil jene aufgrund ihres psychischen Krankheitsbildes (Schizophrenie und Drogenabusus) nicht zum Wohl des Kindes handeln konnte. 2001 wurde der Beschwerdeführerin vom Amtsgericht Zagreb die Geschäftsfähigkeit vollständig entzogen. Nach kroatischem Recht führte dies ex lege ohne gesondertes Verfahren zum Entzug der elterlichen Rechte. Die Beschwerdeführerin behinderte weiterhin die Erziehung ihrer Tochter, worauf diese in staatliche Pflege gegeben und ein Vormund für sie bestellt wurde. Das Sozialhilfezentrum leitete kurz darauf ein Verfahren zur Adoption der Tochter ein, zu dem der nunmehrige Vormund sein Einverständnis erklärte. Die Zustimmung oder Beteiligung der nicht geschäftsfähigen Beschwerdeführerin am Adoptionsverfahren war nach kroatischem Recht nicht erforderlich. Die Beschwerdeführerin wurde erst kurz vor Ende des laufenden Adoptionsverfahrens telefonisch verständigt. Im September 2003 war das Adoptionsverfahren erfolgreich abgeschlossen.

Der EGMR stellte einstimmig fest, dass die Nichthinzuziehung ...

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