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iFamZ 1, Jänner 2009, Seite 32

Abbruch der künstlichen Ernährung bei einer einwilligungsunfähigen Patientin-vorsätzliche Tötung durch Unterlassen?

Anmerkung zu , aus strafrechtlicher Perspektive

Hannes Schütz

Im Zuge eines Erbschaftsstreits hat der OGH in einer Zivilentscheidung die Strafbarkeit des Abbruchs der lebenserhaltenden künstlichen Ernährung bei einer einwilligungsunfähigen Patientin geprüft. In engen Grenzen hält der OGH einen solchen Behandlungsabbruch - über die Fälle einer erklärten Behandlungsverweigerung hinaus - auch bei einer bloß mutmaßlichen Behandlungsverweigerung für zulässig. Die Voraussetzungen eines erlaubten Therapierückzugs und die Strafbarkeitsanforderungen für die Annahme eines vorsätzlichen Tötungsdelikts sind in der Entscheidung aber nur unvollständig erörtert worden.

I. Grundsätzliches

Die in diesem Heft der iFamZ, 35, abgedruckte OGH-Entscheidung 6 Ob 286/07p berührt mit ihren Erörterungen zur Zulässigkeit des Abbruchs der künstlichen Ernährung bei einer nach mehreren Schlaganfällen hochgradig pflegebedürftigen, einwilligungsunfähigen Patientin ein außerordentlich sensibles strafrechtliches Thema. Wie der Entscheidung entnommen werden kann, ist dem zivilrechtlichen Rechtsstreit auch ein Strafverfahren gegen den Ehemann der Patientin und ihren Hausarzt vorangegangen, das aber von der Staatsanwaltschaft noch im Stadium des Vorverfahrens gem § 90 StPO aF eingestellt w...

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