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Anwaltliche Sorgfaltspflicht als Sachwalter
iFamZ 2009/33
§ 1 Abs 1 Z 4 DSt 1990, § 275 Abs 1 ABGB
Wenn der Berufungswerber vermeint, sich durch Substitution ungeachtet aufrechter Bestellung als Sachwalter jeglicher weiterer Verantwortung entledigt zu haben, ja sein diesbezügliches Verhalten als „nicht in Ausübung des Berufes“ ansieht, so lässt dies einen gravierenden Mangel im Verständnis der erforderlichen Sorgfalt bei der Besorgung fremder Angelegenheiten, somit anwaltlicher Berufspflichten, erkennen. Diese Sorgfaltspflicht gilt in ganz besonderem Maße für den Sachwalter, hat er doch gem § 275 Abs 1 ABGB das Wohl des Pflegebefohlenen bestmöglich zu fördern.