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Trauerschmerzengeld und Rechtsmissbrauch
iFamZ 2009/31
Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn Eltern ihre Forderung auf Trauerschmerzengeld nach dem Tod ihres Kindes an die (sonst vermögenslose) Verlassenschaft nach dem Kind abtreten und von dieser einklagen lassen, um sich auf diese Weise dem Kostenersatzrisiko zu entziehen.
Die klagende Verlassenschaft erhob gegen einen Krankenhausbetreiber Schadenersatzansprüche wegen eines ärztlichen Kunstfehlers, der im Jahr 2000 den Tod des minderjährigen Erblassers zur Folge gehabt hatte. Die Haftung der beklagten Partei steht dem Grunde nach rechtskräftig fest.
Strittig ist im Revisionsverfahren die der klagenden Verlassenschaft zum Inkasso abgetretene Forderung der Eltern des verstorbenen Kindes, die als Ersatz für ihren „Trauerschaden“ je 22.000 Euro verlangen.
Das Erstgericht hatte entschieden, dass (auch) dieser Anspruch dem Grunde nach zu Recht bestehe. Das Berufungsgericht änderte die erstinstanzliche Entscheidung teilweise dahin ab, dass es die aus dem Titel des Trauerschadens erhobene Forderung von 44.000 Euro abwies. Die (nach den erstgerichtlichen Feststellungen vom Verlassenschaftsgericht genehmigte) Abtretung dieser Ansprüche der Eltern an die klagende Verlasse...