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Forderungsverzichte durch Gesellschafter
Varianten der Bilanzierung nach HGB und IFRS
Die Gewährung von Darlehen durch Gesellschafter stellt in der Praxis eine weit verbreitete Vorgehensweise dar, wenn ein Unternehmen Liquiditätsbedarf hat und Bankdarlehen entweder nicht gewollt sind oder aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft nicht ohne Weiteres zu bekommen sind. Häufig findet sich eine derartige Gestaltung bspw. bei Holding-Konstruktionen, wenn die Holding als Gesellschafterin ihrem operativ tätigen Beteiligungsunternehmen Gesellschafterdarlehen zur Verfügung stellt. Nicht selten tritt dann zu einem späteren Zeitpunkt der Fall ein, dass der Gesellschafter auf die hingegebenen Darlehen verzichtet. Dies kann z.B. zur Vermeidung einer Insolvenzsituation bzw. Überschuldung, allgemein zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft oder im Einzelfall auch aus steuerlichen Gründen erfolgen. Auf die Frage, wie der damit verbundene Wegfall der zugehörigen Darlehensverbindlichkeit beim Beteiligungsunternehmen als bisherigem Darlehensnehmer zu bilanzieren ist, gehen die Autoren nachfolgend ein.
1. Grundlagen
Mit einem Forderungsverzicht können durch den Wegfall der Verbindlichkeit gem. § 397 Abs. 1 BGB eine bestehende Überschuldung beseitigt bzw. verringert, die ...