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iFamZ 1, Jänner 2009, Seite 11

Räumungsanspruch der Mutter gegen den selbsterhaltungsfähigen Sohn, wenn der Ehegatte infolge Wegweisung die Ehewohnung nicht mehr bewohnt

iFamZ 2009/11

§ 366 ABGB

Die Klägerin als Liegenschaftseigentümerin begehrt, ihren beklagten Sohn zu verpflichten, sein Zimmer und die von ihm genutzten Räume in seinem Elternhaus von eigenen Fahrnissen geräumt zu übergeben und es zu unterlassen, die sonstigen Räume des Hauses zu benützen und die Liegenschaft zu betreten. Ihr Sohn sei selbsterhaltungsfähig und habe keinen Rechtsanspruch auf Benützung der Räumlichkeiten.

Das Erstgericht wies die Klage ab, weil der Beklagte (trotz Selbsterhaltungsfähigkeit) während aufrechter Ehe der Eltern einen von seinem Vater aus § 97 ABGB abgeleiteten Anspruch auf Benützung der vormaligen Ehewohnung der Eltern habe. Die Wegweisung des Vaters ändere nichts an diesem Anspruch.

Das Berufungsgericht gab der Räumungsklage statt; der OGH bestätigte. Weder § 91 ABGB noch § 83 Abs 1 EheG bieten dem Beklagten eine Handhabe zur Durchsetzung eines Benutzungsrechts an der Ehewohnung seiner Eltern. Ebenso wenig steht den Kindern des verfügungsberechtigten Ehegatten ein Anspruch aus § 97 ABGB zu.

Nach stRsp ist ein Elternteil zur „Entfernung“ eines volljährigen Kindes aus der Wohnung befugt, wenn er Hauptmieter oder Eigentümer der Wohnung ist und diese selbst bewohnt. Er ist aber dazu nicht befugt, w...

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