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iFamZ 6, November 2007, Seite 309

Internationale Adoptionen

Einschlägige Übereinkommen und Judikatur des EGMR sowie österreichischer Gerichte

Werner Schütz

Wie ist bei Adoptionen mit Auslandsbezug vorzugehen, welche Rechtsvorschriften gelangen zur Anwendung, und wann kommt es zu verfahrensrechtlichen Besonderheiten? Der folgende Beitrag widmet sich diesen Fragen und bietet zugleich einen Ausblick auf die - nicht zuletzt aufgrund der Judikatur des EGMR - auf europäischer Ebene angedachten Änderungen im Adoptionsrecht. Schließlich sollen auch Fragen der Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen und die diesbezüglich umstrittene Rechtsprechung des OGH näher beleuchtet werden.

I. Allgemeine Grundlagen

A. Österreichisches Adoptionsrecht und Europäisches Adoptionsübereinkommen

Das geltende österr Adoptionsrecht (§§ 179 ff ABGB) stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1960. Materiellrechtliche Sonderregelungen für internationale Adoptionen gibt es darin nicht. Die Möglichkeit der Adoption von Volljährigen („Erwachsenenadoption“) wurde allerdings durch das Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetz 2004 (FamErbRÄG 2004) eingeschränkt. Das nach der früheren Fassung des § 180a Abs 1 ABGB maßgebende Kriterium war ein „gerechtfertigtes Interesse“, wobei dieser Begriff durch den OGH sehr großzügig ausgelegt wurde: Bessere berufliche Chancen, Vorteile auf dem Arbeitsmarkt und eine...

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