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Der Pflegebefohlene und sein Liegenschaftsvermögen(I)
Allgemeines zur Liegenschaftsveräußerung
Nach dem Gesetz bedarf die Veräußerung einer Liegenschaft eines Pflegebefohlenen der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. Die folgenden Überlegungen befassen sich mit einigen hierbei auftauchenden Fragen, wobei diese Ausführungen nicht nur für den Verkauf durch die Eltern gelten, sondern auch durch einen anderen Obsorgeträger iSd §§ 187 ff, den Sachwalter iSd § 268, den Abwesenheitskurator iSd § 270 und den Substitutionskurator iSd § 269. Aber welchen Regeln folgt der Verkauf einer Liegenschaft konkret? Gilt für minderjährige Verkäufer dasselbe wie für einen Verkäufer, dem ein Sachwalter zur Seite gestellt wurde? Es wird sich zeigen, dass nicht für alle gesetzlichen Vertreter derselbe Maßstab gilt, sondern das Gesetz hier – nachvollziehbar - unterscheidet. Letztlich soll noch der Inhalt des Begriffs „ Veräußerung“ iSd § 232 geklärt werden. Der Folgebeitrag widmet sich den inhaltlichen Voraussetzungen für eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung und untersucht, wie diese im Einzelnen zu beurteilen sind.
I. Einleitung
Bei der Befassung mit diesem Thema überrascht zunächst die spärliche Literatur. Soweit überschaubar, haben sich bis dato nur Sabaditsch (im Jahre 1949) und die Autoren...