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iFamZ 2, Juli 2006, Seite 126

Legistik International

Maria Kaller

Entwurf einer UN-Behindertenkonvention

Zur Zeit arbeitet ein Ad-hoc-Komitee der UN-Generalversammlung an einem Internationalen Übereinkommen über die Rechte behinderter Personen. Ziel des Übereinkommens ist, behinderten Personen die volle und gleiche Ausübung ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten zu ermöglichen. Sie sollen gleichermaßen in das Gesellschaftssystem integriert werden. Ihre Kommunikationsmittel (Zeichensprache, Braille) werden als Sprachen anerkannt und forciert. Ausbildung, Gesundheitssystem, Beruf und Erwerb von Vermögen stehen ihnen frei von Diskriminierung offen. Darüber hinaus sollen sie barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Plätzen und Transportmitteln haben. Alle öffentlichen Informationen und Medien sind auch für behinderte Menschen zugänglich. Sie haben das gleiche Recht wie nicht behinderte Personen, in ihrer Privatsphäre respektiert zu werden, sexuelle Beziehungen zu führen, zu heiraten und Kinder zu bekommen.

Besonderes Augenmerk wurde auch dem Verbot von medizinischer Zwangsbehandlung, Zwangsunterbringung und medizinischen Versuchen gewidmet. Da Forschung auch zum Vorteil der behinderten Person gereichen kann, ist ihre Einwilligung zulässig, wen...

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