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iFamZ 2, Juli 2006, Seite 125

Legistik National

Peter Barth

ZEITLEISTE

Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder...

Familienrechts-Änderungsgesetz 2006

Gerade noch rechtzeitig vor der Sommerpause hat das BMJ den Entwurf zum Familienrechts-Änderungsgesetz 2006 zur Begutachtung verschickt (s schon die Ankündigung in FamZ 2006, 54).

Erstmals in der österreichischen Gesetzgebung wird der Begriff „Lebensgemeinschaft“ (auch der gleichgeschlechtlichen) definiert und gleich auch in den verschiedenen Bereichen des Zivil- und Strafrechts verankert: im ABGB, der ZPO, MRG, EO, KO ... Beachtlich ist der gründliche „Kehraus“ im Ehegüterrecht des ABGB: Die Regelungen der §§ 218 ff über das Heiratsgut werden aufgehoben, Widerlage, Morgengabe (Hofmannsthal wird das Textbuch zum Rosenkavalier ändern müssen) sollen der Vergangenheit angehören. Dafür wird erstmals dem lang gehegten Wunsch der rechtsberatenden Berufe entsprochen und auch Rechtssicherheit für die vertragliche Gestaltung des Schicksals der Ehewohnung in Eheverträgen geschaffen.

Schließlich soll durch den neu eingefügten Abs 3 in § 90 ABGB Beistand in der Ausübung der Obsorge auch für „Stiefkinder“ eingeführt werden. Damit soll dem zunehmenden Trend zu Patchworkfamilien erstmals auch eine gesetzliche Grundlage gegeben werden.

D...

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