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iFamZ 2, Juli 2006, Seite 107

Die Einheit des Testieraktes beim eigenhändigen und beim fremdhändigen Testament

Eine Kurzanalyse und Gegenüberstellung einschlägiger OGH-Entscheidungen

Wilhelm Tschugguel

Der Grundsatz der Einheit des Testieraktes spielt eine bedeutende Rolle für die Formgültigkeit letztwilliger Verfügungen: Bei eigenhändigen Testamenten fordert der Oberste Gerichtshof keine zeitliche Nahebeziehung, fremdhändige Testamente hingegen sind von diesem Erfordernis getragen.

A. Die Einheit des Testieraktes beim eigenhändigen Testament (§ 578 ABGB)

1. Mehrere Testamente

Zu 1 Ob 286/97 hatte der OGH einen Fall zu beurteilen, in dem folgende letztwillige Verfügungen des Erblassers vorlagen:

  • Holographes Testament vom mit Erbeinsetzung der A. Unmittelbar unter der Unterschrift des Erblassers fand sich neuerlich seine Unterschrift mit der Datumsangabe: .

  • Testament vom : Erbeinsetzung der B.

  • Testament vom : (Neuerliche) Erbeinsetzung der B.

A und B gaben jeweils zum gesamten Nachlass Erbserklärungen ab, A unter Berufung auf das Testament vom , B unter Berufung auf das Testament vom , in eventu vom . B verwies darauf, dass A sich lediglich auf ein Testament vom berufen könne, die bloße nochmalige Unterfertigung des Testaments am durch den Erblasser genüge nicht, es liege kein gültiges Testament vom vor.

Das holographe Testament vom trug unmittelbar unter der Unterschrift des Erblassers neuerl...

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