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iFamZ 2, Juli 2006, Seite 105

Einfluss einer Konkurseröffnung über das Vermögen eines Ehegatten auf das Aufteilungsverfahren

FamZ 42/06

§ 81 EheG, §§ 5 Abs 3, 109, 110 KO, § 105 EO

Die Frage, welchen Einfluss die Konkurseröffnung über das Vermögen eines Ehegatten auf ein Aufteilungsverfahren hat, hängt vom Zeitpunkt des Entstehens des Aufteilungsanspruchs ab. Der Aufteilungsanspruch entsteht durch die Rechtskraft der die Ehe auflösenden Entscheidung (2 Ob 184/03b mwN). Aufteilungsansprüche gehören zur Konkursmasse und sind nach den Grundsätzen der Konkursordnung zu behandeln. Sie sind daher, soweit sie nicht von vornherein auf Geldleistungen gerichtet sind, von der konkursrechtlichen Leistungsstörung betroffen und können unter Ehegatten - unter Bedachtnahme auf § 5 Abs 3 KO iVm § 105 EO - gem § 14 Abs 1 KO nur als Geldforderungen zum Schätzwert angemeldet werden (SZ 63/56; SZ 67/18). Die Forderung wird entweder als Konkursforderung gem § 109 KO oder im Wege des Prüfungsprozesses nach § 110 KO festgestellt. Dieser Prüfungsprozess ist im Außerstreitverfahren beim bisher zuständigen Gericht, also bei dem für die Aufteilung zuständigen Außerstreitrichter abzuführen. Die Entscheidung hat dann analog der Erledigung eines Prüfungsprozesses gem § 110 Abs 1 KO auf Feststellung der im Konkurs zu berücksichtigenden Forderun...

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